Ratgeber 01
Kundendaten und KI
Eine praktische Orientierung vor dem ersten Automatisierungsprojekt. Wir beginnen mit den Daten, die eine Aufgabe wirklich braucht.
Von Hinwerk · Aktualisiert am
Dürfen Schweizer KMU Kundendaten mit KI bearbeiten?
Das hängt vom konkreten Datenfluss ab. Das Schweizer Datenschutzgesetz gilt auch für KI. Prüfen Sie Zweck, notwendige Daten, Anbieterbedingungen, Zugriffe und allfällige Auslandbekanntgaben. Weder ein kostenpflichtiges Produkt noch eine API ist für sich allein ein Nachweis für Datenschutzkonformität.
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Den Datenfluss zuerst aufzeichnen
Notieren Sie, welche Angaben eingehen, wo sie verarbeitet werden und wer das Ergebnis erhält. Prüfen Sie, ob Namen, Adressen oder vollständige Dokumente überhaupt nötig sind. Auch reduzierte oder pseudonymisierte Angaben können weiterhin Personendaten sein.
Ein erster technischer Test lässt sich häufig mit erfundenen Beispielen durchführen. So können Sie die Funktion prüfen, bevor reale Kundendaten verwendet werden.
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Anbieter und Vertragsbedingungen prüfen
Bei einer Auslagerung bleibt der verantwortliche Betrieb für den Datenschutz zuständig. Zu klären sind unter anderem Weisungen, Datensicherheit, Unterauftragnehmer und Vertraulichkeit. Die konkrete Vereinbarung zählt, nicht die Bezeichnung des Produkts.
Fragen Sie ausdrücklich nach Modelltraining, Speicherung, Löschung, Supportzugriff und Einstellungen Ihres gewählten Angebots. Bedingungen können je nach Tarif und Funktion unterschiedlich sein. Dokumentieren Sie die geprüfte Fassung.
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Ausland und sensible Daten separat beurteilen
Bei einer Bekanntgabe ins Ausland muss geprüft werden, ob das Empfängerland angemessenen Schutz bietet oder geeignete Garantien beziehungsweise eine gesetzliche Ausnahme greifen. Der Standort des Webservers beantwortet nicht, wo Modellanbieter, Support und Unterauftragnehmer auf Daten zugreifen.
Gesundheitsdaten, Berufsgeheimnisse, öffentliche Aufträge und automatisierte Entscheidungen können zusätzliche Anforderungen auslösen. Klären Sie solche Fälle vor der Umsetzung mit einer geeigneten Fachperson.
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Freigaben und Fehlerbehandlung festlegen
Bestimmen Sie, welche Ausgaben ein Mensch prüfen muss. Ein Entwurf für eine Offerte ist etwas anderes als eine automatisch versandte Preiszusage. Legen Sie auch fest, wie falsche Angaben korrigiert werden und was bei einem Ausfall geschieht.
Vor dem Start gehören Information der betroffenen Personen, Zuständigkeiten, Zugriffskontrollen und Aufbewahrung auf die Prüfliste. Eine funktionierende Demo ersetzt diese Prüfung nicht.
Quellen und weiterführende Informationen
Vor einem Pilotprojekt festhalten
- Zweck und notwendige Daten
- Anbieter, Unterauftragnehmer und Verarbeitungsorte
- Verträge, Speicherung, Training und Löschung
- Menschliche Freigaben und Ersatzwege
- Information, Zuständigkeit und besondere Geheimhaltungspflichten
Allgemeine technische Orientierung, keine Rechtsberatung oder vollständige rechtliche Prüfung. Stand: 14. September 2026. Die folgenden Quellen helfen bei der konkreten Beurteilung.
Fragen
Häufig gefragt.
01Ist ein KI-Angebot ohne Modelltraining automatisch geeignet?
Nein. Training ist nur ein Punkt. Auch Zweck, Vertraulichkeit, Zugriff, Speicherung, Auslandbekanntgabe und die konkrete Aufgabe müssen passen.
02Reicht es, den Namen zu entfernen?
Nicht immer. Ein Dokument kann eine Person auch durch andere Angaben identifizierbar machen. Prüfen Sie den gesamten Inhalt und den Kontext.
03Wie beginnt Hinwerk eine technische Prüfung?
Wir beschreiben einen abgegrenzten Ablauf, klären Daten und Schnittstellen und testen die Funktion möglichst mit erfundenen Beispielen. Vor einer verbindlichen Umsetzung werden die Anforderungen für den konkreten Betrieb festgehalten.
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